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Bedingungen für den Skiflyer

Erlebnisschanze—Sicherheitsvorschriften

Jeder Benützer muss vor dem 1. Absprung die Einschulung besuchen und den Weisungen der Trainer sind Folge zu leisten.Nach Anlegen der Sicherheitsgurte besteht absolutes Rauchverbot bis zum Ablegen derselben. Rauchverbot besteht ebenso im gesamten Turm-, Absprung– und Landebereich.

– Augenscheinlich unter Alkohol– Drogen– oder Medikamenteneinfluss stehende Personen,
– Schwangere oder an einem körperlichen Gebrechen leidende sowie mit Herz– und Kreislaufbeschwerden belastete Personen,
– Personen mit einer Körpergröße unter 1,20 m oder einem Körpergewicht von mehr als 140 kg dürfen die Anlage nicht benutzen

Personen die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen die Anlage nur mit schriftlicher Einverständnis des Erziehungsberechtigten benutzen
Benutzer die sich unkorrekt verhalten, sich den Anweisungen der Trainer widersetzen oder sich und andere mutwillig gefährden sind von der Anlage zu verweisen

Erlebnisschanze—AGB

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen eines Kaufmannes für
· Die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
· Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
· Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Veranstaltungsortes. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters als ausgeschlossen. Insbesondere kann keine Haftung übernommen werden für Unfälle, wie sie in der Luftfahrt, bei der Benutzung diverser Hochseilanlagen sowie auf unbefestigtem Gelände vorkommen können.
· Die ihm anvertrauten Teilnehmer im Rahmen der Aufsichtspflicht, sofern es sich um jugendliche unter 18 Jahren handelt. Für Teilnehmer über 18 Jahren erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.
· Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Die Haftung des Veranstalters—gleich aus welchem Rechtsgrund—ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder einen von dem Veranstalter beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde versichert, dass er bzw. die Teilnehmer der Veranstaltung gesund und in der Lage sind, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu bewältigen. Insbesondere versichert der Kunde, dass der Teilnehmer frei von Herz– und Kreislaufbeschwerden, schwerwiegenden Orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassenden, gesundheitlichen Beeinträchtigung sind.

Über etwaige Beschwerden oder Einschränkungen seiner selbst oder der Teilnehmer hat der Teilnehmer den Veranstalter unaufgefordert zu unterrichten und auf Verlangen ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Lehnt ein Mitarbeiter des Veranstalters aus diesen Gründen die Durchführung der Veranstaltung ab, so hat der Kunde kein Recht auf Durchführung der Veranstaltung. Er erhält seinen Veranstaltungspreis, bzw. den auf Ihn anfallenden Teil zurück. Weitgehende Ansprüche bestehen nicht. Kunden, die ohne ärztliches Einverständnis an einer Veranstaltung teilnehmen, tun dies auf eigene Gefahr.

Die Benutzung des Skiflyers birgt Gefahren. Diese Gefahren kann das geschulte Personal des Veranstalters zwar auf ein Minimum reduzieren, aber nie völlig ausschließen.
Von jedem Teilnehmer wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistischer Selbsteinschätzung im Bezug auf die im Programm angeführten Teilnahmevoraussetzungen gefordert. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Beanstandungen sind beim Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
Die Veranstaltungsleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Die Ansprüche verjähren in sechs Monaten nach Veranstaltungsende.

Wir machen Urlaub!

Von
23. Dezember bis
8. Jänner

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